Gemeinsame Kinder stabilisieren allerdings auch eine bestehende Ehe - ebenso wie Religionszugehörigkeit und gemeinsames Eigentum, so die Experten.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 28.08.2002)
Bei einer vertraglich verabredeten Gütertrennung gibt es kein gemeinsames Eigentum und jeder haftet nur für seine eigenen Verbindlichkeiten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.02.2004)